Weniger Bürokratieaufwand der Wirtschaft
Pläne der Bundesregierung für weitere Bürokratieentlastung und Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen
Es soll ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz geben
Der Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft hat sich im vergangenen Jahr um 958 Millionen Euro verringert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8718) mit. Insgesamt 26 Vorhaben hätten zu einem Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwands der Unternehmen um 458 Millionen Euro geführt. Dem gegenüber würden 27 Vorhaben stehen, die zu einer Entlastung um 1,415 Milliarden Euro geführt hätten.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll das kürzlich beschlossene Arbeitsprogramm "Bessere Rechtssetzung 2016" die bisherigen Erfolge verstärken.
Außerdem soll es ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz geben, mit dem sich Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr befassen sollen. Unter anderem sind Vereinfachungen im Steuerrecht geplant. Dabei geht es um die Frage der Anhebung des Wertes für den Sofortabzug der Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Außerdem könnte es eine Modernisierung der Handwerksordnung, Vereinfachungen bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Anhebung des Schwellenwertes für Rechnungen über Kleinbeträge geben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 25.07.16
Home & Newsletterlauf: 23.08.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).