Stellen zur Kontrolle des Mindestlohns


Sicherstellung der Mindestlohnkontrollen durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Zuteilung der 1 600 neuen Stellen
Nachwuchskräfte werden verstärkt in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesteuert

(23.06.15) - Die Verteilung der insgesamt 1.600 neuen Stellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf die verschiedenen Hauptzollämter zur Kontrolle des Mindestlohns erfolgt aufgrund bestimmter Indikatoren wie Bevölkerung, Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Empfänger von Sozialleistungen und Bruttoinlandsprodukt.

Die Deutsche Bundesregierung listet in ihrer Antwort (18/4871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (18/4719) die Stellenverteilung detailliert auf. Zur Sicherstellung der Mindestlohnkontrollen würden die aktuell in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte verstärkt in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesteuert, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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