Sicherstellung der Krankenhausversorgung


Bundesregierung: Gegen private Trägerschaft von Kliniken ist grundsätzlich nichts einzuwenden
Wirtschaftliche Betriebsführung von Krankenhäusern könne durch private Trägerstrukturen begünstigt werden


(26.03.13) - Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung belegt der wirtschaftliche Erfolg vieler privat geführter Krankenhäuser, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung von Krankenhäusern durch private Trägerstrukturen begünstigt werden kann. Dies führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12240) zur Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg aus. Solange dies die Sicherstellung der Krankenhausversorgung nicht beeinträchtige, sei gegen eine private Trägerschaft grundsätzlich nichts einzuwenden.

Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Eine solche Beeinträchtigung ist nach Einschätzung der Bundesregierung bisher nicht festzustellen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung darauf, dass die von den Fragestellern dargestellten Geschehnisse um das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Hessen fielen.

In einer Stellungnahme des Wissenschaftsrats vom 7. Mai 2010 wird nach Auskunft der Bundesregierung gewürdigt, dass die Privatisierung des fusionierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg zu erheblichen infrastrukturellen Investitionen des privaten Betreibers an beiden Standorten geführt habe. Dadurch sei die patientenorientierte klinische Forschung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau angehoben worden. Außerdem habe das Land Hessen nach dessen Information am 28. Januar 2013 eine "Gemeinsame Vereinbarung" mit der Rhön-Klinikum AG und der UKGM geschlossen.

Diese sehe unter anderem ein Stellenmoratorium und einen beabsichtigten Zukunftssicherungsvertrag vor, der den Beschäftigten vor Ort eine verbesserte Arbeitsplatzsicherheit biete. Kernpunkt der Verständigung ist ein Investitionspaket von 50 Mio. Euro, das sowohl aus Mitteln des Landes als auch aus Mitteln des Rhön-Klinikums geschnürt worden ist, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen