Sicherstellung der Krankenhausversorgung


Bundesregierung: Gegen private Trägerschaft von Kliniken ist grundsätzlich nichts einzuwenden
Wirtschaftliche Betriebsführung von Krankenhäusern könne durch private Trägerstrukturen begünstigt werden


(26.03.13) - Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung belegt der wirtschaftliche Erfolg vieler privat geführter Krankenhäuser, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung von Krankenhäusern durch private Trägerstrukturen begünstigt werden kann. Dies führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12240) zur Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg aus. Solange dies die Sicherstellung der Krankenhausversorgung nicht beeinträchtige, sei gegen eine private Trägerschaft grundsätzlich nichts einzuwenden.

Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Eine solche Beeinträchtigung ist nach Einschätzung der Bundesregierung bisher nicht festzustellen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung darauf, dass die von den Fragestellern dargestellten Geschehnisse um das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Hessen fielen.

In einer Stellungnahme des Wissenschaftsrats vom 7. Mai 2010 wird nach Auskunft der Bundesregierung gewürdigt, dass die Privatisierung des fusionierten Universitätsklinikums Gießen und Marburg zu erheblichen infrastrukturellen Investitionen des privaten Betreibers an beiden Standorten geführt habe. Dadurch sei die patientenorientierte klinische Forschung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau angehoben worden. Außerdem habe das Land Hessen nach dessen Information am 28. Januar 2013 eine "Gemeinsame Vereinbarung" mit der Rhön-Klinikum AG und der UKGM geschlossen.

Diese sehe unter anderem ein Stellenmoratorium und einen beabsichtigten Zukunftssicherungsvertrag vor, der den Beschäftigten vor Ort eine verbesserte Arbeitsplatzsicherheit biete. Kernpunkt der Verständigung ist ein Investitionspaket von 50 Mio. Euro, das sowohl aus Mitteln des Landes als auch aus Mitteln des Rhön-Klinikums geschnürt worden ist, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen