Korruption oder Manipulation im Sport bekämpfen
Deutsche Bundesregierung will Einführung eines Straftatbestands "Sportbetrug" nicht erneut prüfen
Experten hätten seinerzeit juristische Probleme "insbesondere bei der Definition des Schutzgutes" gesehen
(24.08.11) - Die Deutsche Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, die Frage der Einführung eines Straftatbestandes "Sportbetrug" erneut zu prüfen. Dies geht aus ihrer Antwort (17/6672) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6530) hervor.
Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, ob die Regierung einen Straftatbestand "Sportbetrug" als mögliches Instrument ansieht, um Doping, aber auch Korruption oder Manipulation im Sport wirksam zu bekämpfen. Dazu verweist die Regierung in ihrer Antwort darauf, dass die Frage der Einführung eines solchen Straftatbestandes 2007 eingehend in dem Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport diskutiert worden sei.
Die Mehrheit der Experten habe seinerzeit juristische Probleme "insbesondere bei der Definition des Schutzgutes" gesehen und daher von einer solchen Einführung abgeraten. Auch ein entsprechender Gesetzesvorstoß des Landes Bayerns habe aus gleichen Gründen im Bundesrat keinen Erfolg gehabt.
Wie die Regierung weiter erläutert, werden die Konstellationen des sogenannten Sportbetrugs bereits weitgehend vom Tatbestand des Betrugs (Paragraph 263 des Strafgesetzbuchs) erfasst. Was die Bekämpfung von Manipulationen im Sport betreffe, hätten "die strafgerichtlichen Verurteilungen im aktuellen Wettskandal gezeigt, dass die geltenden strafrechtlichen Vorschriften ausreichen und geeignet sind, um die Taten zu ahnden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.