Bundesregierung zieht Konsequenzen aus EHEC-Krise


Erkenntnis aus der EHEC-Epidemie: Substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen
Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden

(22.09.11) - Die Bundesregierung reagiert auf die EHEC-Epidemie im Frühsommer. "Als erste Konsequenz aus dem Geschehen ist im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsvorhabens zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften eine substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6911) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6806).

Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden. Angestrebt werde zudem eine informationstechnologische Lösung, die "eine bruchlose elektronische Übermittlung der Meldungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren ermöglicht", heißt es in der Antwort weiter. Bis zum Jahresende werde das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag und dem Bundesrat dazu einen Bericht vorlegen.

Bis zum 27. Juli – zu diesem Datum hatte das RKI den Ausbruch der Epidemie als beendet erklärt – waren der Regierung zufolge 4.321 Erkrankungsfälle mit gefährlichen EHEC-Darmbakterien gemeldet worden, schreibt die Regierung. Davon habe es in 852 Fällen eine Erkrankung an dem so genannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) gegeben. 50 Patienten seien verstorben.

Wie die Regierung weiter ausführt, wird das RKI im Herbst eine wissenschaftliche Arbeitstagung im Hinblick auf den EHEC-Ausbruch ausrichten. Außerdem soll unter Federführung der Vorsitzländer der Gesundheits- und Verbraucherschutzministerkonferenz bis zum Jahresende gemeinsam mit dem Bund eine Bilanz des behördlichen Handelns während der EHEC-Krise erarbeitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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