Weiße Weste für das Bundesversorgungsgesetz


911 Personen wurden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entzogen
Das BVG zahlt ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht, von Polizeibataillonen aber auch der Waffen-SS Entschädigungen für Gesundheitsschäden


(20.07.11) - Seit 2001 wurden 911 Personen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entzogen beziehungsweise bei Neuanträgen verwehrt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6270) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5740).

Das BVG zahlt ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht, von Polizeibataillonen aber auch der Waffen-SS Entschädigungen für Gesundheitsschäden, die sie aufgrund ihres Dienstes während der NS-Diktatur erlitten haben. Seit 1998 ermöglicht es ein neuer in das BVG aufgenommener Paragraf, diese Leistungen zu versagen, wenn der betreffenden Person Verstöße "gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit" nachgewiesen werden können. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist und die Bundesländer zunächst die Akten von 10.000 ehemaligen Freiwilligen der Waffen-SS einzeln überprüfen.

Angaben darüber, wie viele dieser Freiwilligen Leistungen nach dem BVG erhalten, lägen ihr nicht vor, schreibt die Regierung. Insgesamt weise die Statistik zum 1. Juni dieses Jahres 106.461 versorgungsberechtigte Beschädigte und 136.839 Hinterbliebene nach dem BVG aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen