Leiharbeit bei Zeitungen sei Sache der Verlage


Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigten in den Redaktionen
Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor


(17.06.10) - Die Verantwortung für den Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten in den Redaktionen liegt laut Bundesregierung vorrangig bei den Verlagen. Dies schreibt sie in der Antwort (17/1724) auf eine Kleine Anfrage (17/1528) der Linksfraktion, die nach Fällen von Leiharbeit im Zeitungsverlagswesen gefragt hatte.

In die Verantwortung der Verlage gehöre auch der sachgerechte Einsatz der Zeitarbeit, heißt es weiter. Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor. Daher gelten der Regierung zufolge insoweit die allgemeinen Regelungen des AÜG

Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Daten darüber vor, ob und wie viele der in einzelnen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.

Besorgt äußert sich die Regierung über die ökonomischen Rahmenbedingungen des Qualitätsjournalismus und bringt ihre Sorge zum Ausdruck, "dass maximale Renditeerwartungen und zunehmender Kostendruck in Medienunternehmen negative Folgen für die Qualität der journalistischen Arbeit und die Meinungsvielfalt haben können". Gleichwohl ist laut Regierung "das Qualitäts- und Vielfaltsniveau" der deutschen Medien gerade auch im Vergleich mit anderen demokratischen Staaten insgesamt "sehr hoch".

Dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten hauseigenen Zeitarbeitsunternehmen "MOZ Redaktion GmbH" der "Märkischen Oderzeitung" wurde laut Regierung nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erteilt. Der Bundesagentur für Arbeit sei auch ein entsprechender Antrag nicht bekannt. Um zu klären, ob eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorläge, würde die hierfür zuständige Zollverwaltung eingeschaltet, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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