Leiharbeit bei Zeitungen sei Sache der Verlage
Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigten in den Redaktionen
Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor
(17.06.10) - Die Verantwortung für den Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten in den Redaktionen liegt laut Bundesregierung vorrangig bei den Verlagen. Dies schreibt sie in der Antwort (17/1724) auf eine Kleine Anfrage (17/1528) der Linksfraktion, die nach Fällen von Leiharbeit im Zeitungsverlagswesen gefragt hatte.
In die Verantwortung der Verlage gehöre auch der sachgerechte Einsatz der Zeitarbeit, heißt es weiter. Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor. Daher gelten der Regierung zufolge insoweit die allgemeinen Regelungen des AÜG
Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Daten darüber vor, ob und wie viele der in einzelnen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.
Besorgt äußert sich die Regierung über die ökonomischen Rahmenbedingungen des Qualitätsjournalismus und bringt ihre Sorge zum Ausdruck, "dass maximale Renditeerwartungen und zunehmender Kostendruck in Medienunternehmen negative Folgen für die Qualität der journalistischen Arbeit und die Meinungsvielfalt haben können". Gleichwohl ist laut Regierung "das Qualitäts- und Vielfaltsniveau" der deutschen Medien gerade auch im Vergleich mit anderen demokratischen Staaten insgesamt "sehr hoch".
Dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten hauseigenen Zeitarbeitsunternehmen "MOZ Redaktion GmbH" der "Märkischen Oderzeitung" wurde laut Regierung nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erteilt. Der Bundesagentur für Arbeit sei auch ein entsprechender Antrag nicht bekannt. Um zu klären, ob eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorläge, würde die hierfür zuständige Zollverwaltung eingeschaltet, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.