Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern


Sozialbeirat der Bundesregierung fordert: Von Altersarmut bedrohte Selbständige stärker als bisher in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, den Lebensstandard zu sichern


(21.12.09) - Die gesetzliche Rente wird zukünftig alleine nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das geht aus einer Unterrichtung (17/52) der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung für 2009 und dem entsprechenden Gutachten des Sozialbeirates hervor.

Im Rentenversicherungsbericht listet die Bundesregierung unter anderem die wichtigsten Eckdaten dieser Sozialversicherung auf. Danach steigen die Renten entsprechend den Modellrechnungen bis zum Jahr 2023 zwar insgesamt um 25 Prozent an. Doch sinkt im Gegenzug das sogenannte Sicherungsniveau für den Einzelnen, also die Rente, die ein Arbeitnehmer zu erwarten hat.

Laut Bericht erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat, im Jahr 2009 noch 52 Prozent seines durchschnittlichen Netto-Monatseinkommens (vor Steuern). Das Sicherungsniveau sinkt "auf 47,0 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 46,2 Prozent im Jahr 2023 ab", heißt es in dem Bericht. "Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen", heißt es weiter.

Der Renten-Beitragssatz bleibt laut Prognose bis 2014 stabil bei 19,9 Prozent, sinkt 2015 auf 19,8 Prozent und auf 19,4 Prozent im Jahr 2016. Auf diesem Niveau soll er bis zum Jahr 2020 verharren. Nach 2020 steigt der Beitrag wieder an, zunächst auf 20,2 Prozent im Jahr 2021, dann auf 20,5 Prozent im Jahr 2022. Für 2023 erwartet sie Regierung einen Beitragssatz von 20,6 Prozent.

Der Sozialbeirat der Bundesregierung dringt in seinem Bericht darauf, von Altersarmut bedrohte Selbständige stärker als bisher in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Insgesamt zwei bis drei Millionen Selbständige seien ohne obligatorische Alterssicherung, heißt es in der Stellungnahme der Regierungsberater zum Rentenversicherungsbericht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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