Keine Kriterien für Solidargemeinschaften
Deutsche Regierung plant keine eigenen Regeln für Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen
Nach dem Sozialgesetzbuch sindPersonen, die weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung versichert sind, versicherungsfrei
(03.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung plant derzeit keine Anerkennungsregeln für kleine Solidargemeinschaften als Alternative zur Krankenversicherung. Allerdings habe sie der Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen und Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG) einen Vorschlag unterbreitet, wie deren Mitgliedsorganisationen eine rechtssichere Stellung erlangen könnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4386) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4284).
Danach ist der derzeit einzig gangbare Weg, wenn sich die Selbsthilfeeinrichtungen in so genannte Kleinere Vereine gemäß Paragraf 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes umwandeln.
Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass es bislang keine allgemein verbindlichen Kriterien für Solidargemeinschaften wie etwa den Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer gebe, deren Mitglieder sich im Krankheitsfall gegenseitig unterstützen. Nach dem Sozialgesetzbuch seien Personen, die weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung versichert sind, versicherungsfrei, wenn für sie ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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