Verschlüsselte Telekommunikation


EU-Maßnahmen für den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation
Die Polizeiagentur Europol ist nach Angaben von deren Direktor Rob Wainwright in drei Vierteln aller Ermittlungen mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert



Um die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation durch Ermittlungsbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/10148) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9919). Wie die Regierung darin darlegt, unterliegt die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation denselben Voraussetzungen wie die Überwachung nicht-verschlüsselter Telekommunikation. Diese ergäben sich aus den Paragraphen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO).

Die Maßnahme sei nur zulässig, wenn der Verdacht einer der schweren, im Katalog des Paragraphen 100a Absatz 2 StPO aufgezählten Straftaten besteht, "die auch im Einzelfall schwer wiegt, und andere Maßnahmen die Ermittlungen wesentlich erschweren oder aussichtslos wären". Darüber hinaus sei grundsätzlich eine gerichtliche Anordnung erforderlich. Bei Gefahr im Verzug könne die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft - nicht aber deren Ermittlungspersonen - erfolgen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Polizeiagentur Europol ist nach Angaben von deren Direktor Rob Wainwright in drei Vierteln aller Ermittlungen mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert. Dies stelle ein großes Problem dar. Dem Bundesministerium des Innern ist es hingegen nicht möglich anzugeben, in welcher Größenordnung deutsche Behörden hiervon in Ermittlungen betroffen sind (Bundestagsdrucksache 18/8929). Auch die Kategorisierung in "selten", "häufig" oder "sehr häufig" sei aufgrund fehlender statistischer Aufzeichnung nicht möglich. Hingegen stünden die Sicherheitsbehörden des Bundes "vor der ständigen Aufgabe, mit dem technischen Fortschritt Schritt zu halten".

Daher würden "fortlaufend" Bedarfe an neuen Anwendungen oder Verfahren identifiziert. Der Rat der Europäischen Union hat hierzu mittlerweile einen Fragebogen an die Delegationen verteilt. Das Dokument ist eine Folgemaßnahme des Treffens der Innenund Justizminister in Bratislava zu "Herausforderungen" von Verschlüsselung für die Kriminalitätsbekämpfung. Verabredet wurde die weitere, gemeinsame Behandlung des Themas zunächst im Rahmen einer Bestandsaufnahme. Die Ergebnisse des Fragebogens werden in einer Sitzung der "Friends of the Presidency Group on Cyber Issues" diskutiert und schließlich dem Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) vorgelegt. Der CATS nutzt die Ergebnisse und Diskussionen schließlich zur Vorbereitung des Dezember-Treffens der Innen- und Justizminister.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen