Bundeswehr: Frauenanteil wächst nur langsam


Bundesregierung pessimistisch, dass die durch das Gleichstellungsgesetz festgelegten Quoten an Frauen in der Bundeswehr zu erreichen sind
Der Sanitätsdienst, in dem ein Anteil von 50 Prozent angepeilt wird, kam Ende 2010 auf 41,07 Prozent


(01.06.11) - Obwohl die Zahl der Soldatinnen in den Streitkräften jährlich kontinuierlich zunimmt, zeigt sich die Bundesregierung pessimistisch, die durch das Gleichstellungsgesetz festgelegten Quoten an Frauen in der Bundeswehr zu erreichen. Dies geht aus der Antwort (17/5664) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5154) hervor. Derzeit seien 9,3 Prozent der Bundeswehrsoldaten von geforderten 15 Prozent weiblich. Der Sanitätsdienst, in dem ein Anteil von 50 Prozent angepeilt wird, kam Ende 2010 auf 41,07 Prozent.

Eine gesicherte Prognose der Entwicklung des Frauenanteils konnte die Regierung nicht abgeben. Kurzfristig solle sichergestellt werden, dass der Frauenanteil zumindest gehalten wird und die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet werden, um den Grundstein für einen Anstieg der Quote zu legen. Durch Schulungen, Weiterbildungen, Vorträge und Diskussionen werde versucht, für das Thema Gleichstellung und Frauen in der Bundeswehr zu sensibilisieren. Auch Schwangerschaft und der Umgang mit schwangeren Soldatinnen sei Inhalt der Laufbahnausbildung.

Die Regierung erläuterte außerdem, dass das Bundesverteidigungsministerium eine Gesetzesänderung eingebracht habe, um Soldatinnen nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit den Wiedereinstieg in die Bundeswehr zu erleichtern. Demnach soll künftig während des Anspruchzeitraums auf Elterngeld eine Teilzeitbeschäftigung auch von weniger als der Hälfte der Rahmendienstzeit bewilligungsfähig sein. Der Entwurf befinde sich Regierungsangaben zufolge derzeit in der Ressortabstimmung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen