Inhalte des Ceta-Abkommens
Das Ausschusswesen in CETA
Die Bundesregierung hat sich insbesondere an den Diskussionen über die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Sonderausschüsse beteiligt und dabei erfolgreich eine Reihe von Punkten eingebracht, um die Rechte der Mitgliedstaaten und die demokratische Rückbindung klarer zu verankern und abzusichern
Um die inhaltliche Arbeit rund um das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta, geht es in der Antwort (19/6713) auf eine Kleine Anfrage (19/6027) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Deutsche Bundesregierung sämtliche Dokumente mit Bezug zu Beschlüssen und Inhalten aus Ceta auf, die sie im vergangenen Jahr dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat.
Als Antwort auf die Frage nach Ausschuss- und Gremienterminen aus Ceta verweist die Bundesregierung auf den aktuellen Übersichtsplan der EU-Kommission. Sie äußert sich außerdem in der Antwort zu ihrer Beteiligung an der inhaltlichen Ausgestaltung und der Arbeit des Abkommens auf EU-Ebene. Ceta wird seit 21. September 2017 vorläufig angewendet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurden zahlreiche Ausschüsse mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen errichtet. Seit September 2017 wird CETA in weiten Teilen vorläufig angewandt. Seitdem hat ein Großteil der Ausschüsse und bilateralen Dialogforen bereits getagt. Zu prüfen ist, inwiefern der Einfluss der EU-Mitgliedstaaten sowie die demokratische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag gewährleistet sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 20.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.