Inhalte des Ceta-Abkommens


Das Ausschusswesen in CETA
Die Bundesregierung hat sich insbesondere an den Diskussionen über die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Sonderausschüsse beteiligt und dabei erfolgreich eine Reihe von Punkten eingebracht, um die Rechte der Mitgliedstaaten und die demokratische Rückbindung klarer zu verankern und abzusichern




Um die inhaltliche Arbeit rund um das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta, geht es in der Antwort (19/6713) auf eine Kleine Anfrage (19/6027) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Deutsche Bundesregierung sämtliche Dokumente mit Bezug zu Beschlüssen und Inhalten aus Ceta auf, die sie im vergangenen Jahr dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat.

Als Antwort auf die Frage nach Ausschuss- und Gremienterminen aus Ceta verweist die Bundesregierung auf den aktuellen Übersichtsplan der EU-Kommission. Sie äußert sich außerdem in der Antwort zu ihrer Beteiligung an der inhaltlichen Ausgestaltung und der Arbeit des Abkommens auf EU-Ebene. Ceta wird seit 21. September 2017 vorläufig angewendet.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurden zahlreiche Ausschüsse mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen errichtet. Seit September 2017 wird CETA in weiten Teilen vorläufig angewandt. Seitdem hat ein Großteil der Ausschüsse und bilateralen Dialogforen bereits getagt. Zu prüfen ist, inwiefern der Einfluss der EU-Mitgliedstaaten sowie die demokratische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag gewährleistet sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 20.02.19


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