No-Spy-Klausel in Vergabeverfahren


Bundesinnenministerium hat am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert
No-Spy-Garantie: Einsatz der Klausel nur im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums bei Beschaffungen erforderlich, in denen der Bedarfsträger eine entsprechende Sicherheitsrelevanz feststellt

(19.12.14) - Um eine "No-Spy-Klausel" bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Wie die Fraktion darin schreibt, hat das Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert. Danach sollten Telekommunikationsunternehmen nur noch dann Aufträge erhalten, wenn sie eine sogenannte No-Spy-Garantie abgeben, mit der sie versichern, dass sie rechtlich nicht verpflichtet sind, vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

Am 24. Juni 2014 sei die Vergabekammer des Bundes allerdings zu dem Urteil gekommen, dass "die Kriterien für die Eignung eines Bieters nicht, ‚durch den Auftraggeber beliebig erweitert werden‘ können, sondern dass der ,in den Europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen beziehungsweise der Ausschlussgründe‘" abschließend sei.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die No-Spy-Klausel "als besondere Bedingung für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen (sogenannte Ausführungsbedingungen) bereits auf der Grundlage des bestehenden deutschen und europäischen Vergaberechts ohne weiteres in ein Vergabeverfahren einbezogen und dem bezuschlagten Unternehmen zwingend vom öffentlichen Auftraggeber vorgegeben werden" könne. Die Erklärung sei Teil des abzuschließenden Vertrages. Das Streichen der entsprechenden Klausel stelle eine Modifikation der Vergabeunterlagen dar, was in den meisten Vergabeverfahren unzulässig sei und zum Ausschluss des entsprechenden Gebotes führe.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist der Einsatz der Klausel nur im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums bei Beschaffungen erforderlich, in denen der Bedarfsträger eine entsprechende Sicherheitsrelevanz feststellt. In keinem dieser Fälle sei auf den Einsatz der Klausel verzichtet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen