Investorenschutz nicht immer erforderlich


Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden
Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift

(19.11.15) - Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind in Abkommen mit Staaten mit ausgebildeter Rechtsordnung und hinreichendem Rechtsschutz durch Gerichte nicht erforderlich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5984) mit. Allerdings verweist die Regierung auf Fragen nach Handelsverträgen wie dem geplanten europäisch-amerikanischen Abkommen TTIP darauf hin, dass die EU-Kommission und die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten auch in Freihandelsabkommen mit Industrieländern Investitionsschutzbestimmungen und einen Streitbeilegungsmechanismus aufnehmen möchten.

Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift. Danach sind mit unabhängigen Richtern besetzte Investitionsgerichte vorgesehen. Verfahren sollen transparent sein. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, könnten gegen Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden.

Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden. Das neue Investitionsgericht könne nicht nur in TTIP, sondern auch in andere geplante Abkommen hineinverhandelt werden. Die bestehenden Verhandlungsmandate der EU würden dies abdecken. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Letzter Schriftsatz für das Schiedsgericht
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz für das vom Vattenfall-Konzern wegen des deutschen Atomausstiegs angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6313) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6036) weiter mitteilt, sind ihr Äußerungen eines Vattenfall-Vertreters zur Frage der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts aufgrund europäischen Rechts bekannt. Über diese Frage werde das Schiedsgericht im laufenden Verfahren entscheiden, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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