Änderungen transparent nachvollziehbar


Einflussnahme auf Gesetzentwurf - Transparenz bei Gesetzesvorhaben
Referentenentwürfe des Ministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden grundsätzlich veröffentlicht werden




Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns betont die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6986) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben (19/6581). Darin heißt es, die Veröffentlichungen zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Ehe für alle (Bundesratsdrucksache 432/18) seien auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums zu finden. Referentenentwürfe des Ministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden an dieser Stelle grundsätzlich veröffentlicht werden.

Damit seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Mit den Anfragen sei aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7015) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben (19/6619). Darin heißt es, die Veröffentlichungen zum Entwurf des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts könnten auf dem Internetauftritt des Bundesjustizministeriums abgerufen werden.

Referentenentwürfe des Ministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden an dieser Stelle grundsätzlich veröffentlicht werden. Damit seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Mit den Anfragen sei aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 19.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen