Tarifstreit zwischen GEMA und Veranstaltung
In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf
Linksfraktion hatte sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt
(18.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung möchte sich nicht konkret zu der Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Berliner "Fête de la musique" äußern. Dies geht aus einer Antwort (18/3973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807) hervor.
Die Fragesteller hatten sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem, dass es ihr nicht obliege, zu bewerten, unter welchen Tarif - Konzert oder Straßenfest - das Festival falle. Für Streitigkeiten seien Schiedsorgane und die ordentlichen Gerichte zuständig.
In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf. Damit soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 umgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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