Tarifstreit zwischen GEMA und Veranstaltung


In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf
Linksfraktion hatte sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt

(18.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung möchte sich nicht konkret zu der Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Berliner "Fête de la musique" äußern. Dies geht aus einer Antwort (18/3973) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807) hervor.

Die Fragesteller hatten sich nach der Bewertung der Bundesregierung hinsichtlich eines aus ihrer Sicht umstrittenen Tarifwechsels und der Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen GEMA und Veranstalter erkundigt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem, dass es ihr nicht obliege, zu bewerten, unter welchen Tarif - Konzert oder Straßenfest - das Festival falle. Für Streitigkeiten seien Schiedsorgane und die ordentlichen Gerichte zuständig.

In Hinblick auf eine mögliche Reform des Systems der Verwertungsgesellschaften und deren Aufsicht verweist die Bundesregierung auf ein für dieses Jahr geplanten Gesetzentwurf. Damit soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 umgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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