Zugriff auf Daten von vernetzten Geräten


Wanzen im Wohnzimmer – Überwachung durch Sprachassistenten und smarte Geräte
Ein Eingriff in das informationstechnische System und die Erhebung von Daten hieraus dürfe nur erfolgen, soweit die dort geregelten Eingriffsvoraussetzungen vorliegen



Rechtsgrundlagen für einen Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten durch die Strafverfolgungsbehörden sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/11478) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11133). Wie die Bundesregierung darin schreibt, stehen in der Strafprozessordnung (StPO) bereits geeignete Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten zur Verfügung. Paragraf 94 StPO erlaube sowohl die Beschlagnahme von Geräten als auch die Beschlagnahme von Daten. Vernetzte Geräte und die hierauf gespeicherten Daten seien hiervon nicht ausgenommen.

Soweit über das vernetzte Gerät Telekommunikation erfolgt, findet der Antwort zufolge Paragraf 100a StPO Anwendung. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung könne in diesem Fall nur unter den in diesem Paragrafen geregelten Voraussetzungen erfolgen.

Soweit es sich bei dem vernetzten Gerät um ein informationstechnisches System handelt, finden laut Bundesregierung die Bestimmungen von Paragraf 100b StPO Anwendung. Ein Eingriff in das informationstechnische System und die Erhebung von Daten hieraus dürfe nur erfolgen, soweit die dort geregelten Eingriffsvoraussetzungen vorliegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 17.10.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen