Zugriff auf Daten von vernetzten Geräten
Wanzen im Wohnzimmer – Überwachung durch Sprachassistenten und smarte Geräte
Ein Eingriff in das informationstechnische System und die Erhebung von Daten hieraus dürfe nur erfolgen, soweit die dort geregelten Eingriffsvoraussetzungen vorliegen
Rechtsgrundlagen für einen Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten durch die Strafverfolgungsbehörden sind ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/11478) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11133). Wie die Bundesregierung darin schreibt, stehen in der Strafprozessordnung (StPO) bereits geeignete Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten zur Verfügung. Paragraf 94 StPO erlaube sowohl die Beschlagnahme von Geräten als auch die Beschlagnahme von Daten. Vernetzte Geräte und die hierauf gespeicherten Daten seien hiervon nicht ausgenommen.
Soweit über das vernetzte Gerät Telekommunikation erfolgt, findet der Antwort zufolge Paragraf 100a StPO Anwendung. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung könne in diesem Fall nur unter den in diesem Paragrafen geregelten Voraussetzungen erfolgen.
Soweit es sich bei dem vernetzten Gerät um ein informationstechnisches System handelt, finden laut Bundesregierung die Bestimmungen von Paragraf 100b StPO Anwendung. Ein Eingriff in das informationstechnische System und die Erhebung von Daten hieraus dürfe nur erfolgen, soweit die dort geregelten Eingriffsvoraussetzungen vorliegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 17.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.