"Systemrelevanz" gibt es nur bei Banken


Deutsche Bundesregierung zum Begriff "Systemrelevanz": Nicht auf andere Wirtschaftsunternehmen übertragbar
Systemrelevante Banken: Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland


(17.08.09) - Die Einstufung von Banken in die Gruppe so genannter systemrelevanter Institute unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach dem Kreditwesengesetz. Daher lehnt es die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13870) auf einer Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13726) ab, die Namen dieser Institute mitzuteilen.

Nach der "Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ("so genannte Aufsichtsrichtlinie") vom 21. Februar 2008 im Artikel 6 Absatz 3 handelt es sich laut Aussage der Bundesregierung bei systemrelevanten Instituten um "Institute, deren Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland erhebliche negative Folgeeffekte bei anderen Kreditinstituten auslösen und zu einer Instabilität des Finanzsystems führen könnten".

Die Einstufung als systemrelevantes Institut erfolge einvernehmlich zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.

Der Begriff der Systemrelevanz sei aber nicht auf andere Wirtschaftsunternehmen übertragbar.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Die Bundesregierung begründet die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) unter anderem damit, dass es sich dabei um eine systemrelevante Bank handele. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/5878 zu den Fragen 4 und 5 schreibt die Bundesregierung, dass der Begriff "systemrelevant" nicht gesetzlich definiert sei, sondern dass die "Abgrenzung bei der laufenden Aufsicht" erfolge. Der Fall HRE verdeutlicht, welche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit der Rettung von so genannten systemrelevanten Banken bzw. Unternehmen verbunden sein können."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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