EU-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsberichten
Zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen
Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR- Richtlinie) sein kann
Die Deutsche Bundesregierung kann sich der Auffassung der EU-Kommission bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung anschließen. Das schreibt sie in der Antwort (19/14542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13955). Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte bereitstellen, benötigten nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Unternehmen, in die im Einklang mit einer nachhaltigen Kapitalanlagestrategie investiert werden soll. Hierzu seien der Bundesregierung keine empirischen Daten bekannt.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass der von der EU-Kommission veröffentlichte Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen den betroffenen Unternehmen grundsätzlich eine Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) sein kann.
Die Bundesregierung werde dem Bundestag bis Ende 2021 über die Erfahrungen in Deutschland mit der Umsetzung dieser Vorgaben berichten. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, ob die Leitlinien nach Auffassung der Bundesregierung durch das vom EU-Parlament gegebene Mandat gedeckt seien und ob die Gefahr bestehe, dass die Leitlinien in Einzelfällen kontraproduktiv wirken könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).