EU-Leitlinien zu Nachhaltigkeitsberichten
Zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen
Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR- Richtlinie) sein kann
Die Deutsche Bundesregierung kann sich der Auffassung der EU-Kommission bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung anschließen. Das schreibt sie in der Antwort (19/14542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13955). Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte bereitstellen, benötigten nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Unternehmen, in die im Einklang mit einer nachhaltigen Kapitalanlagestrategie investiert werden soll. Hierzu seien der Bundesregierung keine empirischen Daten bekannt.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass der von der EU-Kommission veröffentlichte Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung in den Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen den betroffenen Unternehmen grundsätzlich eine Orientierungshilfe für die nichtfinanzielle Berichterstattung nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) sein kann.
Die Bundesregierung werde dem Bundestag bis Ende 2021 über die Erfahrungen in Deutschland mit der Umsetzung dieser Vorgaben berichten. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, ob die Leitlinien nach Auffassung der Bundesregierung durch das vom EU-Parlament gegebene Mandat gedeckt seien und ob die Gefahr bestehe, dass die Leitlinien in Einzelfällen kontraproduktiv wirken könnten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 17.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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