Stellungnahme zu Bürokratieentlastung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
Die Deutsche Bundesregierung beharrt im Zuge ihres Bürokratieentlastungsgesetzes auf Vereinfachungen und verkürzte Daten-Vorhaltepflichten für Unternehmen. In der als Unterrichtung (19/14076) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (19/13959) verweist die Bundesregierung dabei auf eine signifikante Entlastung für Betriebe, die damit einhergehe. Konkret geht es um die Vorhaltefrist für bestimmte Daten.
Unternehmen sollen nach einem Wechsel des Datenverarbeitungssystems oder einer Auslagerung aus dem Produktivsystem die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und Aufzeichnungen nach fünf Jahren nicht mehr im Altsystem vorhalten müssen, sondern nur noch auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger. Der Bundesrat hatte eine Frist von sechs Jahren vorgeschlagen.
Außerdem lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ab, der auf strengere Umsatzsteuer-Voranmeldepflichten für Gründer abzielt. Die neuen Regelungen könnten die Gründungskultur in Deutschland stärken, heißt es zur Begründung. Unternehmen könnten so in den schwierigen ersten Jahren der Gründung von steuerlicher Bürokratie entlastet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 17.01.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.