Keine Sorge vor einer "Überpatentierung"
Brexit gefährdet europäisches Patentgericht
Mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents
Die beschlossene Gründung eines europäischen Einheitlichen Patentgerichts könnte am Brexit scheitern. Das geht aus der Antwort (18/9966) der deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9774) der Grünen hervor. Die Regierung schreibt darin, die Auswirkung des britischen EU-Referendums auf den Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret absehbar". Zum Inkrafttreten sei die Ratifizierung durch dreizehn Mitgliedsstaaten erforderlich, "darunter zwingend durch Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich".
Elf Staaten hätten bereits ratifiziert. Solange ein EU-Austritt nicht wirksam sei, könne auch Großbritannien weiterhin ratifizieren. Inwieweit sie Kenntnisse darüber hat, ob eine solche Ratifizierung noch erfolgen könnte, schreibt die Bundesregierung nicht. Die Grünen-Fraktion hatte sie allerdings danach auch nicht gefragt.
In der Beantwortung weiterer Fragen über mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents hält sich die Bundesregierung mit Prognosen zurück. Die Grünen hatten insbesondere vor ungerechtfertigten Patenten im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung gewarnt, gegen die vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe schwerer als bisher vorgehen könnten. Die Sorge vor einer "Überpatentierung" in diesem Bereich nannte die Bundesregierung allerdings "nicht begründet". Politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jedoch aufgrund einer Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Patentierung von Pflanzen und Tieren, die der deutschen Gesetzgebung widerspreche.
Die Bundesregierung schreibt, sie unterstütze die Absicht der zuständigen EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, "baldmöglichst eine klarstellende Erklärung zu veröffentlichen". In dieser solle "die Intention des europäischen Gesetzgebers im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Produkten im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren erläutert werden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 16.11.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.