Keine Sorge vor einer "Überpatentierung"


Brexit gefährdet europäisches Patentgericht
Mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents



Die beschlossene Gründung eines europäischen Einheitlichen Patentgerichts könnte am Brexit scheitern. Das geht aus der Antwort (18/9966) der deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9774) der Grünen hervor. Die Regierung schreibt darin, die Auswirkung des britischen EU-Referendums auf den Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret absehbar". Zum Inkrafttreten sei die Ratifizierung durch dreizehn Mitgliedsstaaten erforderlich, "darunter zwingend durch Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich".

Elf Staaten hätten bereits ratifiziert. Solange ein EU-Austritt nicht wirksam sei, könne auch Großbritannien weiterhin ratifizieren. Inwieweit sie Kenntnisse darüber hat, ob eine solche Ratifizierung noch erfolgen könnte, schreibt die Bundesregierung nicht. Die Grünen-Fraktion hatte sie allerdings danach auch nicht gefragt.

In der Beantwortung weiterer Fragen über mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents hält sich die Bundesregierung mit Prognosen zurück. Die Grünen hatten insbesondere vor ungerechtfertigten Patenten im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung gewarnt, gegen die vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe schwerer als bisher vorgehen könnten. Die Sorge vor einer "Überpatentierung" in diesem Bereich nannte die Bundesregierung allerdings "nicht begründet". Politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jedoch aufgrund einer Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Patentierung von Pflanzen und Tieren, die der deutschen Gesetzgebung widerspreche.

Die Bundesregierung schreibt, sie unterstütze die Absicht der zuständigen EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, "baldmöglichst eine klarstellende Erklärung zu veröffentlichen". In dieser solle "die Intention des europäischen Gesetzgebers im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Produkten im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren erläutert werden". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 16.11.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen