Missbrauch dienstlicher Daten und Mittel


Bei der Bundespolizei kam es in 14 Fällen zu einer widerrechtlichen Verwendung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken
Widerrechtliche Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten oder dienstlicher Mittel zu außerdienstlichen Zwecken



Um Ermittlungen wegen des Missbrauchs dienstlicher Daten und Mittel bei Bundesbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/2372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2102). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, in wie vielen Fällen gegen Bedienstete und Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zolls sowie der Nachrichtendienste des Bundes dienst- oder strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfes der widerrechtlichen Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten oder dienstlicher Mittel zu außerdienstlichen Zwecken eingeleitet wurden.

Wie aus der Antwort hervorgeht, kam es im vergangenen Jahr bei der Bundespolizei in 14 Fällen zu einer widerrechtlichen Verwendung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken, während sich beim Bundesnachrichtendienst (BND) 21 solcher Fälle ereigneten. Eine widerrechtliche Erhebung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken wurde den Angaben zufolge im Jahr 2017 viermal bei der Zollverwaltung und einmal beim BND festgestellt.

Zu einer "widerrechtlichen Verwendung dienstlicher Mittel (außer Datenmissbrauch) zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken" kam es vergangenes Jahr laut Bundesregierung in je einem Fall beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz, in fünf Fällen bei der Zollverwaltung und in 16 Fällen beim BND. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 16.07.18


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