Missbrauch dienstlicher Daten und Mittel
Bei der Bundespolizei kam es in 14 Fällen zu einer widerrechtlichen Verwendung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken
Widerrechtliche Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten oder dienstlicher Mittel zu außerdienstlichen Zwecken
Um Ermittlungen wegen des Missbrauchs dienstlicher Daten und Mittel bei Bundesbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/2372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2102). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, in wie vielen Fällen gegen Bedienstete und Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zolls sowie der Nachrichtendienste des Bundes dienst- oder strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfes der widerrechtlichen Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten oder dienstlicher Mittel zu außerdienstlichen Zwecken eingeleitet wurden.
Wie aus der Antwort hervorgeht, kam es im vergangenen Jahr bei der Bundespolizei in 14 Fällen zu einer widerrechtlichen Verwendung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken, während sich beim Bundesnachrichtendienst (BND) 21 solcher Fälle ereigneten. Eine widerrechtliche Erhebung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken wurde den Angaben zufolge im Jahr 2017 viermal bei der Zollverwaltung und einmal beim BND festgestellt.
Zu einer "widerrechtlichen Verwendung dienstlicher Mittel (außer Datenmissbrauch) zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken" kam es vergangenes Jahr laut Bundesregierung in je einem Fall beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz, in fünf Fällen bei der Zollverwaltung und in 16 Fällen beim BND. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 16.07.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.