Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe


Ermittlungsverfahren durch BKA und ZKA im Bereich der international organisierten Geldwäsche
Durchführung des nationalen und internationalen Schriftverkehrs/Informationsaustauschs mit polizeilichen Dienststellen im Bereich der Geldwäschebekämpfung

(16.05.11) - Zu den Aufgaben der aufgrund einer Initiative von Bundeskriminalamt (BKA) und Zollkriminalamt (ZKA) eingerichtete "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe" (GFG) gehört laut Bundesregierung "das Führen von Ermittlungsverfahren durch BKA und ZKA im Bereich der international organisierten Geldwäsche und deren Vortaten".

Als weitere Aufgaben der GFG nennt die Regierung in ihrer Antwort (17/5658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5141) die "Durchführung des nationalen und internationalen Schriftverkehrs/Informationsaustauschs mit polizeilichen Dienststellen im Bereich der Geldwäschebekämpfung", die "Koordination und Unterstützung von Ermittlungsverfahren" sowie die "Initiierung von operativen Auswertungen/das Clearing verdächtiger Finanztransaktionen mit dem Ziel der Einleitung von Ermittlungsverfahren".

Förmlich eingerichtet wurde die "Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe" den Angaben zufolge durch eine am 15. Januar 1993 unterzeichnete Vereinbarung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen