Transparenz bei Typengenehmigungen
EU-Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen
Der Vorschlag, Typgenehmigungen für Fahrzeuge nur für eine bestimmte Dauer zu erteilen, wird hingegen von der Regierung abgelehnt
Im Rahmen der Diskussionen zu einer EU-Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden unabhängigen behördlichen Marktüberwachung. Das geht aus der Antwort (18/11587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11066) hervor. Die Deutsche Bundesregierung spricht sich laut der Vorlage auch für eine Qualitätsüberprüfung von Typgenehmigungen aus, um durch diese Prüfungen schon im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein möglichst hohes Qualitätsniveau sicher zu stellen.
Außerdem plädiert die Regierung für einen verbesserten Informationsaustausch und eine erhöhte Transparenz im Prozess der Typgenehmigung und Marktüberwachung. "Unter anderem sollen hierzu die Ergebnisse der Marktüberwachung veröffentlicht werden", heißt es in der Antwort.
Der Vorschlag, Typgenehmigungen für Fahrzeuge nur für eine bestimmte Dauer zu erteilen, wird hingegen von der Regierung abgelehnt. Sie spricht sich stattdessen für ein Verfahren zur objektiven und klaren Abgrenzung neuer Fahrzeugtypen aus. Ebenfalls ablehnend steht die Regierung dem Vorschlag gegenüber, dass eine nationale Typgenehmigungsbehörde alle zwei Jahre einer Überprüfung durch zwei Typgenehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten unterzogen werden soll. Stattdessen sollte es eine unabhängige Qualitätsüberprüfung von Typgenehmigungen geben, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 15.05.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.