Erwerbslose in Niedriglohnbeschäftigungen
Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten ist von nachrangiger Bedeutung
Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber zum Jahr 1998 erstmalig Kriterien zumutbarer Beschäftigungen gesetzlich geregelt habe
(15.03.11) - Die Arbeitsvermittlung der Agenturen für Arbeit zielt darauf ab "die richtige Person an den richtigen Arbeitsplatz" zu bringen. Sie richtet sich deshalb nach den beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Arbeitssuchenden.
Die Deutsche Bundesregierung teilt unter anderem in ihrer Antwort (17/4655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4502) mit, dass die Frage der Zumutbarkeit einer Beschäftigung von nachrangiger Bedeutung sei, weil die weit überwiegende Mehrzahl der Arbeitnehmer ein "hohes Eigeninteresse" daran habe, die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber zum Jahr 1998 erstmalig Kriterien zumutbarer Beschäftigungen gesetzlich geregelt habe, da dies nicht länger Aufgabe der damaligen Bundesanstalt für Arbeit sein durfte. Im Jahr 2009 seien in Deutschland insgesamt mehr als 843.000 Fälle von einer Sperrzeit betroffen gewesen, in der es zur Einstellung der Zahlungen wegen versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund gekommen sei.
Zur finanziellen Einsparung durch verhängte Sanktionen würden weder für die vergangenen Jahre, noch für die Zukunft statistische Daten erfasst. Des Weiteren lägen der Bundesregierung keine Angaben darüber vor, wie viele Erwerbslose in Niedriglohnbeschäftigungen oder in Beschäftigungen unter deren beruflichen Qualifikation vermittelt wurden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.