Leiharbeit in Deutschland
Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen
Im Dezember 2017 gab es eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, das waren 2,8 Prozent aller Beschäftigten. Von 961.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern arbeiteten 84 Prozent in Vollzeit und 16 Prozent in Teilzeit, weitere 70.000 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4148) auf eine Kleine Anfrage (19/3685) der Fraktion Die Linke. 43.000 sozialversicherungspflichtige Leiharbeiter und 4.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten zusätzlich Arbeitslosengeld II. Knapp 63 Prozent der Leiharbeitskräfte zählten zu den Geringverdienern.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert. Dieses gilt nun seit April 2017. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden, zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte von Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde.
Auch wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt.
Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 13.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).