Einheitliche Bankenaufsicht der Euro-Staaten


Europäische Bankenunion: Kabinette stimmt Bankenabwicklungsfonds zu
Finanzmarkt-Compliance: Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion

(13.06.14) - Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Deutschen Bundesregierung besonders wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Deshalb hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung eines Abkommens über den Europäischen Bankenabwicklungsfonds zugestimmt. Das Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion. Es gilt für die Banken der 18 Euro-Länder. Die europäischen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können sich anschließen.

Fonds soll 55 Milliarden Euro einsammeln
Der Fonds soll sich aus Bankenabgaben speisen, die auf nationaler Ebene erhoben werden. Bis zum 1. Januar 2024 sollen auf diese Weise bis zu einem Prozent der gesicherten Einlagen eingesammelt werden. Die EU-Kommission schätzt den Betrag auf rund 55 Milliarden Euro.

In der Aufbauphase des Fonds stehen zuvorderst die von den nationalen Banken in ihrem Land gezahlten Abgaben zur Verfügung. Ab 2016 ist die schrittweise Nutzung des neuen Fonds geplant. Es wird keine Gemeinschaftshaftung in der EU geben.

Eigentümer und Gläubiger haften zuerst
Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus sieht vor, dass bei einer in Schieflage geratenen Bank zunächst die Bankeigentümer und Bankgläubiger herangezogen werden. Der Fonds wird daher nur in Anspruch genommen, wenn vorher die Eigentümer der Banken und die Gläubiger ihren Beitrag zur Abwicklung der Bank geleistet haben.

Mit dieser Regelung soll in Zukunft vermieden werden, dass der Steuerzahler für marode Banken zahlen muss.

Voraussetzung für die Abwicklung von Banken ist eine einheitliche Bankenaufsicht. Diese wird unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichtet. Da viele Banken international tätig sind, ist eine länderübergreifende Aufsicht wirkungsvoller als eine rein nationale.

Denn sie ist nicht mit den eigenen Banken verflochten und verfügt zudem über umfassendere Informationen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen