Änderungen im Wettbewerbsrecht
Gesetzentwurf: Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber
Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter soll verlängert werden
(13.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung will die Stellung der Verbraucher durch Änderungen im Wettbewerbsrecht weiter verbessern. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/9852) sieht unter anderem eine Stärkung kleinerer und mittlerer Tankstellenbetreiber vor. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der "Preis-Kosten-Schere" erfolgen.
Damit werde verhindert, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen. Außerdem soll eine Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert werden. Die Kartellbehörden erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, die Rückerstattung von überhöhten Preisen zum Beispiel im Strombereich an die Verbraucher anzuordnen.
Neben der Angleichung an europäische Vorschriften sieht der Gesetzentwurf auch die Einbeziehung der Gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht vor. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung aber nur zum Teil aufnehmen will. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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