Windkraftanlangen in der Nord- und Ostsee


Keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen bei Offshore-Windanlagen
Um das Gefahrenpotenzial der Offshore-Anlagen möglichst gering zu halten, bedürfe es zudem schon vor Baubeginn einer nautisch-fachlichen Einzelfallprüfung


(13.05.11) - Aufgrund einer bislang geringen Zahl an Offshore-Windanlagen in Deutschland, sind der Bundesregierung zufolge derzeit weder zusätzliche Sicherheitsanforderungen noch ein Mehrbedarf an Aufsichtspersonal in maritimen Sicherheitsbehörden notwendig. In der Antwort (17/5441) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion(17/5265), sagte die Deutsche Bundesregierung, aktuell lägen 97 Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlangen in der Nord- und Ostsee vor.

Dennoch hätten die zuständigen Landesbehörden bereits arbeitsschutzrechtliche Mindestanforderungen definiert, um die Sicherheit für die Arbeitskräfte zu gewährleisten. Um das Gefahrenpotenzial der Offshore-Anlagen möglichst gering zu halten, bedürfe es zudem schon vor Baubeginn einer nautisch-fachlichen Einzelfallprüfung sowie einer Risikoanalyse – wobei letztere (genau wie ein Schutz- und Sicherheitskonzept) durch den Antragssteller erbracht werden müsse.

Bereits 2005 wurden der Regierung zufolge "einvernehmlich mit Wirtschaft und Verwaltung" Richtwerte festgelegt. Würden diese überschritten, werde im schlimmsten Fall die Baugenehmigung versagt. Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hatte Grundsätze festgelegt, die bei der Genehmigung zu berücksichtigen seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen