Gesetzes-Outsourcing weit verbreitet
Seit 2000 haben Externe an 60 Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt
Keine gängige Praxis: Von 1990 bis 1999 nur 1 Fall von Gesetzes-Outsourcing
(12.11.09) - Seit dem Jahr 2000 haben externe Kräfte wie etwa Anwaltskanzleien an insgesamt 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt. Dies geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (16/14133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14025) hervor. Zuvor wurde demnach eine solche Mitwirkung lediglich einmal im Jahr 1991 einmal registriert.
Dabei wurden die Erhebungen rückwirkend bis zum Jahr 1990 begrenzt, wie die Regierung in der Vorlage erläutert. Es sei "nicht davon auszugehen, dass vor 1990 Externe in nennenswertem Umfang an der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt haben, da selbst im Zeitraum von 1990 bis 1999 nur einmal eine externe Beratung" stattgefunden habe.
Allein 2009 wirkten Externe den Angaben zufolge an der Erarbeitung von verkündeten Gesetzen und Verordnungen in 16 Fällen mit, von denen neun auf das Bundesumweltministerium entfallen. Das Ressort lag laut Antwort auch insgesamt mit 36 Fällen und damit mehr als der Hälfte aller Fremdarbeiten an der Spitze; gefolgt vom Bundesverkehrsministerium mit zehn Fällen. Beim Bundesinnenministerium wurden fünf Fälle verzeichnet und beim Bundesfinanzministerium vier Fälle. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung registrierte drei Fälle, das Bundeswirtschaftsministerium zwei Fälle und das Familienministerium einen Fall.
Für die externen Leistungen zahlte das Bundesumweltministerium der Aufstellung zufolge insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro an Honoraren und das Verkehrsministerium mehr als 2,1 Millionen Euro. Beim Bundesinnenministerium fielen insgesamt gut 485.000 Euro an, beim Bildungs- und Forschungsministerium knapp 52.000 Euro und beim Familienministerium 2.500 Euro. Die entsprechenden Angaben des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums sind laut Antwort als "VS-Vertraulich" eingestuft. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).