EU-Verbraucherrecht in Deutschland


Europäischer Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten in nationales Recht umgesetzt
Es seien nun unter anderem allgemeine Informationspflichten enthalten


(12.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat den europäischen Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten durch mehrere Gesetze in nationales Recht umgesetzt. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (17/3016) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2876).

Der Entwurf sehe neue Rechte vor allem hinsichtlich der Information der Verbraucher vor. Es seien nun unter anderem allgemeine Informationspflichten enthalten, die über das bisher geltende Unionsrecht hinaus unabhängig von der jeweiligen Vertriebsform für alle Verträge mit Verbrauchern gelten sollen.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Nach einer Überprüfung des EU-Verbraucherrechts im Jahr 2004 hat die EU-Kommission am 8. Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag (KOM (2008) 614) vorgelegt, in dem die bestehenden Richtlinien zu Haustürgeschäften, Fernabsatz, Kaufverträgen und Gewährleistungsrechten sowie zu missbräuchlichen Vertragsklauseln zusammengefasst und überarbeitet wurden.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament hat erklärt, bis zum Jahresende Änderungsvorschläge vorzulegen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft strebt ebenfalls eine politische Einigung bis zum Jahresende 2010 an.

Die Bundesregierung beteiligt sich an der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe, ohne dass dem Deutschen Bundestag die vertretenen Positionen im Detail vorgelegt wurden."
(Deutscher Bundestag: ra)


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