EU-Verbraucherrecht in Deutschland
Europäischer Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten in nationales Recht umgesetzt
Es seien nun unter anderem allgemeine Informationspflichten enthalten
(12.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat den europäischen Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten durch mehrere Gesetze in nationales Recht umgesetzt. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (17/3016) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2876).
Der Entwurf sehe neue Rechte vor allem hinsichtlich der Information der Verbraucher vor. Es seien nun unter anderem allgemeine Informationspflichten enthalten, die über das bisher geltende Unionsrecht hinaus unabhängig von der jeweiligen Vertriebsform für alle Verträge mit Verbrauchern gelten sollen.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Nach einer Überprüfung des EU-Verbraucherrechts im Jahr 2004 hat die EU-Kommission am 8. Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag (KOM (2008) 614) vorgelegt, in dem die bestehenden Richtlinien zu Haustürgeschäften, Fernabsatz, Kaufverträgen und Gewährleistungsrechten sowie zu missbräuchlichen Vertragsklauseln zusammengefasst und überarbeitet wurden.
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament hat erklärt, bis zum Jahresende Änderungsvorschläge vorzulegen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft strebt ebenfalls eine politische Einigung bis zum Jahresende 2010 an.
Die Bundesregierung beteiligt sich an der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe, ohne dass dem Deutschen Bundestag die vertretenen Positionen im Detail vorgelegt wurden."
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.