Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel


Vorschlag zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung bedarf weiterer Prüfung
Farbliche Gestaltungsoptionen sind bislang laut Bundesregierung "nicht Gegenstand der Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe"


(12.10.09) - Die erste Lesung des Europäischen Parlamentes zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung wird voraussichtlich im Mai 2010 erfolgen. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (16/14073) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13999), in der sich die Abgeordneten über den aktuellen Stand der Verhandlungen erkundigten.

Die Beratungen zum Verordnungsvorschlag seien zunächst unter slowenischer Ratspräsidentschaft 2008 aufgenommen worden, schreibt die Regierung. Derzeit werde der Vorschlag in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe unter schwedischer Präsidentschaft beraten.

"Aufgrund der Komplexität der vorgeschlagenen Regelungen bedarf der Vorschlag der weiteren vertieften Prüfung auf Expertenebene", heißt es in der Antwort.

Farbliche Gestaltungsoptionen sind bislang laut Bundesregierung "nicht Gegenstand der Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe". Befragt nach den Positionen zu nationalen Kennzeichnungssystemen, teilt die Regierung mit, dass sich nach derzeitigem Stand 17 Mitgliedstaaten neben der Bundesregierung dafür aussprechen würden, freiwillige Systeme und Ausdrucksformen zur Darstellung von Nährwertinformationen "im Grundsatz zuzulassen". Gleichzeitig werde jedoch ein "harmonisierter Ansatz" bevorzugt.

EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Am 30. Januar 2008 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die europaweiten Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel (RL 2000/13/EG bzw. RL 90/496/EWG) vor allem zur Nährwertdeklaration aktualisieren soll. Nach zahlreichen Verhandlungsrunden der Ratsarbeitsgruppe zeichnet sich eine aus verbraucherpolitischer Sicht erhebliche Verschlechterung des Verordnungsvorschlags ab.

Ein Rechtsgutachten der Verbraucherorganisation foodwatch vom Juli 2009 sieht zudem den Subsidiaritätsgrundsatz verletzt, wenn den Mitgliedstaaten keine nationalen Abweichungsmöglichkeiten z. B. für eine farbliche Ampelkennzeichnung von Nährwerten gegeben werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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