Neue Stellung für die Datenschutzaufsicht


Beschluss des Bundeskabinetts: Stärkung der Datenschutzaufsicht
Aufsichtsmöglichkeit der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesinnenministeriums wird auch formal abgeschafft

(12.09.14) - Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) soll in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde überführt werden. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund stärken und die Bedeutung des Datenschutzes unterstreichen. Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste Bundesbehörde überführen.

Die Bundesbeauftragte wird künftig ausschließlich unter parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle stehen, vergleichbar dem Bundesrechnungshof und dem Vorstand der Deutschen Bundesbank. Die oder der Beauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor dem Bundespräsidenten. Der Dienstsitz ist Bonn.

Schon jetzt üben die Bundesbeauftragte und ihre Beschäftigten ihr Amt unabhängig aus, formal sind sie jedoch dem Bundesministerium des Innern unterstellt. In der Praxis findet keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt. Künftig wird diese Aufsichtsmöglichkeit der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesinnenministeriums aber auch formal abgeschafft. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen