Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011
Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Problem: Niveau von Mindestlöhnen - Konkrete Maßnahmen geplant?
(09.05.11) - Die Fraktion Die Linke verlangt erneut Auskunft von der Deutsche Bundesregierung über Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Mai in Europa gilt. In einer Kleinen Anfrage (17/5618) bezeichnet die Fraktion die Antwort der Bundesregierung (17/5132) auf eine bereits vorliegende Kleine Anfrage (17/4951) zum gleichen Thema als "teilweise ausweichend".
Daher wollen die Abgeordneten in einer Nachfrage wissen, ob sich auch nach Auffassung der Bundesregierung ihre Antworten so zusammenfassen ließen, dass sie angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit keinen Handlungsbedarf sehe. Andernfalls solle die Bundesregierung angeben, welchen Handlungsbedarf sie sehe und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wolle.
Unter anderem will die Linke wissen:
"Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 (2008/2034(INI)) die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart, sowie des Weiteren dafür, dass ein Zeitplan zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedstaaten festgelegt wird?"
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).