Zertifizierung von Digitalfunkgeräten


Im Digitalfunk BOS dürfen nur Endgeräte verwendet werden, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden
Bundesregierung: Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle




Die Zertifizierung von Digitalfunkgeräten ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/715) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/536). Wie die Abgeordneten darin ausführten, stellt die Umstellung des Funkverkehrs von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von Analogfunk auf Digitalfunk "einen wesentlichen Teil des Modernisierungsvorhabens dieser Einrichtungen dar". In Sachsen und Thüringen seien Feuerwehren, Polizei- und Rettungskräfte mit neuen Funkgeräten des Herstellers Sepura ausgerüstet worden. Durch den Verkauf des britischen Unternehmens an das chinesische Unternehmen Hytera "wurde der Ankauf nun bis auf weiteres gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten".

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass im Digitalfunk BOS nur Endgeräte verwendet werden dürften, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden. Die Zertifikate gelten laut Vorlage grundsätzlich unbefristet. Es sei bisher auch kein Zertifikat von der BDBOS aufgehoben worden. Bereits in der Vergangenheit zertifizierte Endgeräte der Firma Sepura könnten grundsätzlich weiter verwendet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eröffnete Anfang Mai 2017 auf Bitten des Bundesinnenministeriums ein außenwirtschaftsrechtliches Investitionsprüfungsverfahren auf Grund von Sicherheitsbedenken im Digitalfunk BOS, wie die Regierung ferner ausführt. Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle.

Bisher sind der Antwort zufolge bereits 56 Zertifizierungsverfahren für Endgeräte der Firma Sepura vollständig abgeschlossen worden. Seit Abschluss des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Firma Hytera im Mai 2017 seien weitere drei Zertifikate für drei Sepura-Endgeräte erlassen worden unter der aufschiebenden Bedingung, dass zur Beendigung des Investitionsprüfungsverfahrens "bezüglich des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Hytera Communications Corporation Limited zwischen den Erwerbsparteien einschließlich deren Erwerbszwischengesellschaften" und der Bundesrepublik ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen werden wird". Diese Bedingung sei jedoch nicht erfüllt worden, die Vertragsverhandlungen dauerten noch an, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 06.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen