Hilfen für schutzbedürftige Verbraucher


Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen
Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen



In einer ausführlichen Antwort (18/13572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13405) befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability). In der Anfrage zu "Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen" ging es um Personengruppen, die "nicht" oder "nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der EU-Kommission, derzufolge 37 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in der Lage waren, das beste und für sie günstigste Angebot auszuwählen. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasse sich ein Referat "Besondere Verbrauchergruppen" mit verbraucherpolitischen Maßnahmen wie Verbraucherinformationen und Verbraucherforschung bezüglich besonderer Verbrauchergruppen.

Dazu gehörten Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Im Einzelnen führt die Bundesregierung dann eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten zugunsten solcher Verbrauchergruppen in der zurückliegenden Legislaturperiode auf. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Lebensumstände von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind sehr unterschiedlich. Doch fast alle Verbraucherinnen und Verbraucher können in bestimmten Marktsituationen verletzlich sein. Verbraucherverletzlichkeit (engl.: consumer vulnerability) bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht (bzw. nicht in ausreichendem Maße) in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen.

Auch wenn Verletzlichkeit also v. a. kontextbezogen und nicht personen-(gruppen-)bezogen auftritt können bestimmte soziodemographische Merkmale wie Alter, Sprache oder Einkommen einen starken Einfluss auf die Verletzlichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben. Der Verbraucherpolitik kommt für diese Verbrauchergruppen eine besondere Verantwortung zu.

So benötigen Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen. Auch Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, Menschen mit Behinderungen, armutsgefährdete oder überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft stärker unterstützungsbedürftig als andere.
Die Belange von "besonderen Verbrauchergruppen" werden auch von der Bundesregierung gezielt berücksichtigt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 08.11.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen