Kommunalfinanzen und Gemeindefinanzkommission
Kommission prüft Modelle zur Zukunft der Kommunalfinanzen
Kommunale Zuschlagsrechte bei der Körperschaft- und Einkommensteuer
(08.06.10) - Die von der Deutschen Bundesregierung eingesetzte Gemeindefinanzkommission prüft derzeit ein Modell, das kommunale Zuschlagsrechte bei der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer vorsieht. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1728) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1508) zur Zukunft der Kommunalfinanzen und zur Gemeindefinanzkommission.
Dieses Modell orientiere sich an bekannten Zuschlagsmodellen zum Ersatz der Gewerbesteuer, heißt es weiter. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände werde auch ein Kommunalmodell, welches eine Stärkung der Gewerbesteuer vorsieht, in die Prüfung einbezogen. Darüber hinaus werde noch entschieden, wie das Modell der Stiftung Marktwirtschaft in die Prüfung einbezogen wird.
In der Regierungskommission sind laut Antwort der Bundesminister der Finanzen, der Bundesinnenminister und der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vertreten. Daneben nähmen vier Finanzminister der Länder, drei Innenminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände teil. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).