Seit März 2011 Hinweise auf ein Schienenkartell
Bundeskartellamt habe ein über Jahrzehnte andauerndes Kartell der sogenannten "Schienenfreunde" aufgedeckt
Bundesregierung: DB-Konzern ermittle zurzeit, in welchem Ausmaß vom Bund geförderte Oberbaumaterialien von den Kartellabsprachen betroffen seien
(08.04.13) - Das Bundeskartellamt hatte seit März 2011 Hinweise auf ein Schienenkartell. Dies erklärte die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12416) auf eine Kleine Anfrage (17/12289) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Nach Darstellung der Fraktion hat das Bundeskartellamt ein über Jahrzehnte andauerndes Kartell der sogenannten Schienenfreunde aufgedeckt. Insbesondere die Deutsche Bahn AG (DB AG), aber auch viele kommunale Verkehrsunternehmen hätten über Jahrzehnte überzogene Preise für Schienen bezahlt. Die DB AG wolle deshalb vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen Schadenersatz in Höhe von 750 Millionen Euro erstreiten. Die DB AG habe sich mit einer Abtretungsvereinbarung dazu verpflichtet, erstrittene Mittel entsprechend der Förderquote an den Bund weiterzureichen, schreibt die Fraktion.
Die Regierung führt in ihrer Antwort dazu aus, dass der DB-Konzern zurzeit ermittle, in welchem Ausmaß vom Bund geförderte Oberbaumaterialien von den Kartellabsprachen betroffen seien. Es werde insgesamt von Schäden im dreistelligen Millionenbereich ausgegangen, wobei der größere Anteil auf vom Bund geförderte Maßnahmen entfallen dürfte, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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