Zolltarif und Exportkontrolle


Zollcodes und KWL- bzw. AL-Nummern von Munitionsteilen
Abrufbar in der Comtrade-Datenbank sind nur die 6-stelligen Unterkategorien, nicht jedoch die manchmal weiter differenzierten 8-stelligen Codes des deutschen Zolls



Die Deutsche Bundesregierung hat auf die Unterschiede zwischen Zolltarif und Exportkontrolle hingewiesen. Sie beruhten auf unabhängig voneinander zu betrachtenden Rechtsquellen und verfolgten unterschiedliche Ziele, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/11832) auf eine Kleine Anfrage (19/10937) der Fraktion Die Linke. "Es besteht zwischen ihnen kein notwendiger Zusammenhang." Die Abgeordneten hatten unterschiedliche Codes für Munitionsteile aufgeführt und nach Listen für Codes beziehungsweise Positionen gefragt. In der Antwort geht es außerdem um Kennzeichnungsfragen bezüglich des Endverbleibs und Weitertransports von Munition und weiteren Rüstungsgütern.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung informiert regelmäßig über die erteilten Genehmigungen zum Export von Munition und Teilen davon. Dabei werden Kleinwaffenmunition und Teile davon im Kapitel "Kleinwaffengenehmigungen" gesondert aufgeführt (z. B. Tabellen G und H im Rüstungsexportbericht 2017). Zudem finden sich in der Anlage "Ausfuhrgenehmigungen nach Ländergruppen und Ländern" zum Rüstungsexportbericht jeweils einzelne Erwähnungen von Munition bzw. Munitionsteilen.

Parallel meldet die Bundesregierung regelmäßig die von ihr erhobenen Zolldaten für alle nur denkbaren Güter an die Comtrade-Datenbank der Vereinten Nationen. Dort sind die Güter jeweils mit einem so genannten HS-Code gekennzeichnet. Mit dem HS-Code 9306 werden zum Beispiel erfasst: "Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse; Teile davon, einschl. Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen". Zu diesem HS-Code existieren mehrere 6- bis 8-stellige Unterkategorien, in denen verschiedene Munitionsarten unterschieden werden. Abrufbar in der Comtrade-Datenbank sind nur die 6-stelligen Unterkategorien, nicht jedoch die manchmal weiter differenzierten 8-stelligen Codes des deutschen Zolls.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 02.10.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen