Aufbereitung von Medizinprodukten


Aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder zu verwenden
Unverzichtbar dafür sei eine funktionierende Überwachung durch die Landesbehörden

(07.07.11) - Die Bundesregierung hält den regulatorischen Rahmen zur Aufbereitung von Medizinprodukten für ausreichend. Dies gelte auch für so genannte Einmalprodukte, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6174) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/5968). In der Antwort heißt es, die bestehenden Vorschriften stellten auch nach Aussagen von Experten sicher, "dass aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder verwendet werden können".

Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Vorgaben strikt eingehalten werden. Unverzichtbar dafür sei eine funktionierende Überwachung durch die Landesbehörden.

"Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass diese Überwachung grundsätzlich nicht funktioniert. Sie ist zwar optimierbar, setzt aber nicht zwingend Rechtsänderungen voraus", heißt es in der Vorlage weiter. Um die Länder gleichwohl in diesem Bereich zu unterstützen, aber auch ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten, erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium den Angaben zufolge zur Zeit eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes". (Deutsche Bundesregierung: ra)


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