EU-Vorschläge für TTIP unterstützt
Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in bilateralen Investitionsschutzabkommen
Das langfristige Ziel eines internationalen Investitionsgerichts werde unterstützt
(07.04.16) - Die Deutsche Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Europäischen Union für ein Investitionsschiedsgericht im geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP. Außerdem werde das langfristige Ziel eines internationalen Investitionsgerichts unterstützt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7753) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7515). Die Antwort enthält eine Übersicht über die von Deutschland mit anderen Ländern geschlossenen Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV).
Vorbemerkung der Fragesteller
Viele Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland enthalten Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) und eröffnen ausländischen Investoren damit die Möglichkeit die Vertragsparteien zu verklagen. Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik an ISDS hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einen Modell-Investitionsschutzvertrag in Auftrag gegeben, der im Mai 2015 veröffentlich wurde. Im September hat die Europäische Kommission einen weiteren Vorschlag vorgestellt, wie ISDS aus ihrer Sicht reformiert werden soll.
Die Europäische Kommission schlägt ein Investitionsschiedsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) vor, das zukünftig Eingang finden soll in die von der Europäischen Union oder Mitgliedstaaten verhandelte IFV und Handelsabkommen. In Anbetracht dieser Reformvorschläge stellt sich die Frage, inwiefern die bestehenden IFV der Bundesrepublik Deutschland diesen Vorschlägen entsprechen oder angepasst werden müssen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.