Parlamentarische Kontrolle von Europol


Noch keine vertiefte Diskussion in EU-Gremien über Vorschlag zur Europol-Kontrolle
Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente


(07.04.11) - Die Kontrolle der EU-Polizeiagentur Europol ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/5133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/4949). Wie die Deutsche Bundesregierung darin ausführt, manifestiert sich die Debatte über die parlamentarische Kontrolle von Europol in einer Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament (EP) und den Rat vom 17. Dezember 2010 "über Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das EP unter Beteiligung der nationalen Parlamente".

Die in der Mitteilung enthaltenen Vorschläge der Kommission "zur Errichtung eines gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums und der Ausarbeitung einer neuen Kommunikationsstrategie zwischen dem EP/nationalen Parlamenten einerseits und Europol werden begrüßt", heißt es in der Vorlage weiter. Sie ergänzten die bereits mit dem Europol-Ratsbeschluss vom 6.April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamtes erweiterten Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle.

Es sei darauf zu achten, dass die Vorschläge "in der konkreten Ausgestaltung nicht zu einer unangemessenen Verzögerung von Entscheidungsprozessen oder zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der operativen Handlungsfähigkeit von Europol" führen.

Eine "vertiefte Diskussion" über die Mitteilung der Kommission in EU-Gremien hat laut Bundesregierung bislang nicht stattgefunden. Mit Blick auf den Vorschlag, EU-Parlamentarier in den Europol-Verwaltungsrat zu entsenden, verweist die Regierung darauf, dass der Europol-Ratsbeschluss bereits vielfältige Anhörungs-, Informations- und Entscheidungsrechte des EP vorsehe. Zugleich teilt die Bundesregierung "die in der Mitteilung dargelegte Auffassung" der Kommission, "dass in geeigneter Weise zwischen legislativen und exekutiven Befugnissen zu trennen ist". (Deutscher Bundesregierung: ra)


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