Informationsaustausch in Steuersachen
Deutsche Bundesregierung und Steuerdaten: Keine Verzögerung bei Abkommen mit Liechtenstein
SPD-Fraktion kritisiert: Dauerschwebezustand beim Ankauf von Datenträgern mit Steuerdaten
(06.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Ratifikation des Abkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen zu verzögern.
Damit reagierte ein Vertreter der Regierung im Finanzausschuss auf Presseberichte, nach denen die Regierung des Fürstentums sich weigere, Amtshilfe zu leisten, wenn es auf der Grundlage von gestohlenen Steuerdaten zu Ermittlungen komme.
Die diskutierten Einschränkungen stünden im Einklang mit dem OECD-Standard, erklärte die Regierung. Liechtenstein habe deutlich, gemacht, "dass es sich voll an das Abkommen hält".
Zu dem von der SPD-Fraktion kritisierten Dauerschwebezustand beim Ankauf von Datenträgern mit Steuerdaten erklärte die Bundesregierung, an ihrer Haltung, solche Daten unter Beteiligung eines Bundeslandes aufzukaufen, habe sich nichts geändert.
Die Steuerverwaltung sei entschlossen, steuerlich relevante Daten aufzukaufen. Zum Verfahren erklärte die Regierung, dass alle angebotenen Daten dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden müssten. Damit solle sichergestellt werden, dass Daten nicht doppelt angeboten und gekauft würden. Die Kosten des Ankaufs würden die Länder tragen. Der Bund könne sich gegebenenfalls beteiligen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>