Änderung der Batterierichtlinie


Batterierecycling in Zukunft gewährleisten
Vorschlag für eine Änderung der Batterierichtlinie wird für 2020 erwartet




Die EU-Kommission will 2020 voraussichtlich eine Änderung der Batterierichtlinie (2006/66/EG) vorschlagen. Vor diesem Hintergrund plant die Deutsche Bundesregierung aktuell keine Änderungen an den nationalen Sammel- und Verwertungsquoten für Batterien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3443) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3097) hervor. Demnach hat die Kommission bereits ein Evaluationsverfahren mit einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Laut Bundesregierung wird die Anpassung der Sammel- und Verwertungsziele Gegenstand weiterer Diskussionen sein.

Die Bundesregierung führt ferner aus:
Die Bundesregierung plant vor dem Hintergrund der auf europäischer Ebene derzeit stattfindenden Diskussionen im Hinblick auf eine Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Batterierichtlinie) derzeit keine Änderung der Berechnungsgrundlagen für Geräte- und Industriebatterien. Der Vorschlag für eine Änderung der Batterierichtlinie wird für 2020 erwartet. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang auch die Berücksichtigung einer längeren Lebensdauer thematisiert wird.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.08.18
Newsletterlauf: 04.10.18


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