Ausweitung des Emissionshandels
Umwelt-Compliance: Ausweitung des EU-ETS auf weitere Wirtschaftssektoren
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Einbeziehung des Verkehrs bzw. weiterer Wirtschaftssektoren unter Berücksichtigung der EU-Entscheidung über die Lastenverteilung (Effort Sharing) einen Beitrag zur Erreichungder deutschen Klimaschutzziele leisten könnte?
Die Beschlusslage der Deutschen Bundesregierung sieht aktuell keine Ausweitung des EU-Emissionshandels auf weitere Teile des Verkehrssektors vor. Dies geht aus einer Antwort (19/2747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2230) hervor. Die Bundesregierung weist darin darauf hin, dass der elektrifizierte Schienen- und Straßenverkehr bereits über den Energiesektor Teil des EU-Emissionshandels seien. Auch der innereuropäische und nationale Luftverkehr sei bereits einbezogen. Zudem werde im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation an einer Reduktionsstrategie für den Schiffsverkehr gearbeitet.
Vorbemerkung der Fragesteller?
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1635 antwortet die Bundesregierung auf die Frage, welche Systeme der CO2-Bepreisung ihr bekannt seien, wie folgt: "Grundsätzlich sind preis- und mengenbasierte Instrumente zu unterscheiden.
Während bei Ersteren die Lenkungswirkung direkt über den Preis angestrebt wird, zielen Letztere auf die definitive Erreichung einer bestimmten Mengenzielvorgabe. Dies hat den Vorteil, dass Budgetvorgaben für Treibhausgasemissionen direkt in eine Emissionsobergrenze (Cap) umgerechnet werden können; bei einem verlässlichen Berichts- und Überwachungssystem und konsequentem Vollzug wird das Erreichen der im System gesetzten Ziele durch das Instrument sichergestellt."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 05.09.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).