Ausweitung des Emissionshandels


Umwelt-Compliance: Ausweitung des EU-ETS auf weitere Wirtschaftssektoren
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Einbeziehung des Verkehrs bzw. weiterer Wirtschaftssektoren unter Berücksichtigung der EU-Entscheidung über die Lastenverteilung (Effort Sharing) einen Beitrag zur Erreichungder deutschen Klimaschutzziele leisten könnte?



Die Beschlusslage der Deutschen Bundesregierung sieht aktuell keine Ausweitung des EU-Emissionshandels auf weitere Teile des Verkehrssektors vor. Dies geht aus einer Antwort (19/2747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2230) hervor. Die Bundesregierung weist darin darauf hin, dass der elektrifizierte Schienen- und Straßenverkehr bereits über den Energiesektor Teil des EU-Emissionshandels seien. Auch der innereuropäische und nationale Luftverkehr sei bereits einbezogen. Zudem werde im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation an einer Reduktionsstrategie für den Schiffsverkehr gearbeitet.

Vorbemerkung der Fragesteller?
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1635 antwortet die Bundesregierung auf die Frage, welche Systeme der CO2-Bepreisung ihr bekannt seien, wie folgt: "Grundsätzlich sind preis- und mengenbasierte Instrumente zu unterscheiden.

Während bei Ersteren die Lenkungswirkung direkt über den Preis angestrebt wird, zielen Letztere auf die definitive Erreichung einer bestimmten Mengenzielvorgabe. Dies hat den Vorteil, dass Budgetvorgaben für Treibhausgasemissionen direkt in eine Emissionsobergrenze (Cap) umgerechnet werden können; bei einem verlässlichen Berichts- und Überwachungssystem und konsequentem Vollzug wird das Erreichen der im System gesetzten Ziele durch das Instrument sichergestellt."
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 05.09.18



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