Subsidiaritätsklage wegen Upload-Filtern
Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG verletzt nach Auffassung der AfD die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 EUV
Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt"
Die EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt verletzen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Sie fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (19/11129) auf, dagegen Subsidiaritätsklage zu erheben.
Die Abgeordneten halten eine Richtlinie nicht für das richtige Instrument. Sie verletze das Prinzip der begrenzten Ermächtigung, also die Subsidiarität im weiteren Sinne, heißt es in der Begründung.
Ziel der Richtlinie sei der Schutz der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Aber sie schreibe auch Mittel des Schutzes vor, "jedenfalls mittelbar, nämlich die Uploadfilter".
Die Diensteanbieter könnten die Haftung für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer nur abwehren, "wenn sie eine Technik einsetzen, die Verletzungen der Urheberrechte elektronisch a priori ausschließt". Diese Haftung ist nach Ansicht der AfD ein Mittel des Urheberrechtsschutzes und könne damit nicht Gegenstand einer Richtlinie sein. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 04.09.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.