Managementvergütung und Empfehlungen der EU
Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung entspricht EU-Vorgaben
Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf
(04.08.09) - Nach Ansicht der deutschen Bundesregierung entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung den Empfehlungen der EU-Kommission, in Teilen geht es über diese auch hinaus. Sie begrüßt aber die Empfehlung insgesamt. Dies macht sie in ihrer Antwort (16/13797) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13722) deutlich.
Sie könnten dazu beitragen, dass die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Managementvergütung harmonisiert würden. Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf.
Dies liege daran, dass eine ganze Reihe von Empfehlungen bereits durch allgemeines Recht, schon bestehende aktienrechtliche Regelungen oder durch den Deutschen Corporate Governance Kodex umgesetzt worden seien.
Bei wenigen verbliebenen Empfehlungen sei vorstellbar, dass die unabhängige Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sich auch dieser annehme. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.