Außenprüfungen durch Steuerbehörden


Deutsche Bundesregierung betont: Hausbesuche vom Finanzamt nicht ohne Anlass
Kontrollen über die Erfassung von Einahmen aus Kapitalerträgen erfolgen nur dann, wenn Angaben des Steuerpflichtigen unschlüssig oder widersprüchlich sind


(03.06.09) - Die Deutsche Bundesregierung hat bestritten, dass sie Außenprüfungen durch Steuerbehörden bei Personen mit Einkünften über 500.000 Euro ohne Anlass vornehmen lassen will. Solche Prüfungen würden nicht ohne Anlass vorgenommen und seien überdies verfassungskonform, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/12974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12756).

So würden Kontrollen über die Erfassung von Einahmen aus Kapitalerträgen nur dann erfolgen, wenn die Angaben des Steuerpflichtigen unschlüssig oder widersprüchlich seien. Wie viele Außenprüfungen bei Personen mit Einkünften über 500.00 Euro vorgenommen werden, kann die Bundesregierung nicht miteilen. Es gebe nur Angaben über Betriebsprüfungen bei Personen mit bedeutenden Einkünften. Danach wurden 2008 bei diesem Personenkreis 1.770 Betriebsprüfungen durchgeführt. 2007 waren es 1.612.

Insgesamt gab es nach Angaben der Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer 2004 27.929 Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 500.000 Euro. Sie erzielten zusammen ein Einkommen von 37 Milliarden Euro und zahlten 14,1 Milliarden Euro Einkommensteuern. 1998 hatte die Zahl der Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen über 500.000 Euro noch 32.187 betragen. Sie erzielten 53 Milliarden Euro Einkommen und zahlten 21,7 Milliarden Euro Einkommensteuern. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen