Einführung einer Finanztransaktionssteuer


Die Deutsche Regierung erwartet keine Abwanderung durch Finanztransaktionssteuer
Hauptsächlich der Hochfrequenzhandel wäre von der Steuer betroffen


(03.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung erwartet bei Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wie sie im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission empfohlen wird, keine Abwanderungserscheinungen wie bei Einführung der Börsenumsatzsteuer in Schweden. In der Antwort (17/9319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9163) geht die Regierung davon aus, dass das Geschäftsmodell des schnellen, elektronischen Handels mit dem Ziel der Ausnutzung minimaler Preisunterschiede und Preisentwicklungen (Hochfrequenzhandel) von der neuen Steuer betroffen wäre.

Die Gewinnmargen der Einzelgeschäfte in diesem Bereich seien sehr gering; es sei die Menge an Transaktionen, die zu größeren Gewinnen führe. "Vor diesem Hintergrund dürften diese Transaktionen bei Einführung einer entsprechenden Finanztransaktionssteuer zurückgehen", schreibt die Bundesregierung. Es werde jedoch nicht davon ausgegangen, dass dies zu Nachteilen für die Volkswirtschaften führe.

Grundsätzlich könne dieser Vorschlag sogar dazu beitragen, "dass sich die Finanzmärkte wieder stärker an Fundamentaldaten orientieren und dem Marktmissbrauch entgegengewirkt wird". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen