Kontopfändungsschutz und Lage der Schuldner
Rechte des Kunden beim pfändungsgeschützten Konto "signifikant verbessert"
Eine auf einem P-Konto eingehende Überweisung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld sei für die Dauer von 14 Tagen geschützt
(03.05.11) - "Signifikant verbessert" hat nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung die Reform des Kontopfändungsschutzes die Lage der Schuldner. Das geht aus ihrer Antwort (17/5411) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5221) hervor. Eine auf einem pfändungsgeschützten Girokonto (P-Konto) eingehende Überweisung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld sei für die Dauer von 14 Tagen geschützt.
Hierdurch werde dem Kunden ausreichend Zeit verschafft, die Leistungen abzuheben und damit der Verrechnung zweckgebundener, existenzsichernder Beträge zu entgehen.
Die Bundesregierung wird weiterhin aufmerksam beobachten, ob die mit dem P-Konto verbundenen Ziele in der praktischen Umsetzung des Gesetzes erreichtet worden sind. Sie werde zu diesem Zweck nach Ablauf von drei Jahren eine umfassende Evaluierung des Gesetzes vornehmen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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